• Die Beschränkungen nehmen in den folgenden Sektoren ab: Kinos, Theater, Auditorien, Museen und Bibliotheken. Auch im Handel und in festlichen Räumen.
  • Hotels und Gaststätten. Innenbestuhlung von 75 %, mit Tischen für bis zu 10 Personen und Nutzung einer Bar mit Sitzgelegenheiten. Die Schließung erfolgt gemäß der Lizenz der einzelnen Räumlichkeiten.
  • Nachtleben. 75% Kapazität mit Tischen für 10 Personen, Nutzung der Bar im Sitzen und Tanzen erlaubt. Die verlängerte Cut-Off-Zeit um 5 Uhr morgens.
  • Sportverantstaltungen. Die maximale Personenzahl bei Sportveranstaltungen wie Marathon oder Halbmarathon entfällt.
  • Kapazitätserhöhung auf 75 % in Fitnessstudios, Hallenbädern, Banketten oder Konferenzen.
  • Professionelle Ligen. Die maximale Zuschauerzahl sinkt und die Grenze wird 40 % in Pavillons und 60 % in Open-Air-Stadien betragen.
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